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Mietbedingungen Ferienwohnungen Dargersdorf
Vorbemerkung Vertragspartner
Diese allgemeinen Mietbedingungen regeln den Vertragsabschluss zwischen den Vermietern -
Franz -
§ 1 Anerkennung der Mietbedingungen
Die allgemeinen Mitbedingungen gelten mit der Abgabe einer Buchungsanfrage, über die Internetseite, einer E-
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Buchungsanfrage des Mieters vom Vermieter bestätigt wurde. Die Buchungsanfrage und die Bestätigung kann dabei sowohl in schriftlicher Form, per E-
§ 3 Mietdauer, Anreise und Abreise
Die Mietdauer beginnt im Allgemeinen am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr. Anderweitige Zeiten müssen ausdrücklich mit dem Vermieter abgestimmt sein.
§ 3.1 Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe und Einweisung in die Nutzung der Ferienwohnung, das Gelände zzgl. zugehöriger Leistungen erfolgt durch den Vermieter oder einem ausdrücklich vom Vermieter beauftragen Dritten. Der Mieter sollte sich dazu bei Anreise unter der Wohnanschrift der Familie Franz (Dargersdorf 1a, 17268 Templin OT Dargersdorf ) melden.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die auf der Internetseite (http://www.fewo-
Bankverbindung
Kontoinhaber: Ute und Wilfried Franz
IBAN: DE02 1705 6060 4521 1192 18
Kreditinstitut: Sparkasse Uckermark
Verwendungszweck: Name, Vorname
Die Bezahlung des Restbetrags (entspricht der Gesamtmiete abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) der Gesamtmiete hat in Euro mittels Überweisung per Vorkasse und 4 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters oder in bar an den Vermieter zu erfolgen. Andere Zahlungsarten und Zahlungszeiträume sind ausdrücklich mit dem Vermieter abzustimmen. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig.
§ 4.1 Kaution
Bei Anreise ist vom Mieter eine Kaution von 50,00 Euro in bar beim Vermieter zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Übergabe am Abreisetag erstattet wird. Die Kaution ist nicht Teil des Gesamtpreises für das Mietobjekt. Die Beurteilung der ordnungsgemäßen Übergabe obliegt dabei ausschließlich dem Vermieter.
§ 5 Leistungsumfang
Neben der Nutzung der Ferienwohnung im wohnüblichen Maße beinhaltet der Gesamtpreis die Nebenkosten, die Nutzung der Boote, des Gartens, der Sitz-
§ 6 Nutzungsrechte
Alle zum Mietobjekt gehörenden elektrischen Geräte und Einrichtungsgegenstände sowie das komplette Inventar oder die Möblierung dürfen nicht zweckentfremdet oder vom Mietobjekt (Ausnahme: Boote und Fahrräder) entfernt werden und sind mit Sorgfalt zu nutzen. Die Nutzung der über die Ferienwohnung hinausgehenden Gegenstände, Leistungen und Verbrauchsmaterialien kann nicht garantiert werden und richtet sich nach der Verfügbarkeit. Dies betrifft insbesondere die Fahrräder, den Grill, die Boote sowie die Sitz-
§ 7 Reinigung – Verantwortlichkeit
Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung während der Mietdauer sauber zu halten und am Abreisetag bis 10.30 Uhr in aufgeräumtem, besenreinem Zustand zu übergeben. Die Abnahme der Mietobjekte obliegt dem Vermieter oder einem vom Vermieter ausdrücklich beauftragten Dritten. Wurde nach dem Ermessen des Vermieters keine ausreichende Reinigung (besenrein) durchgeführt, werden dem Mieter die -
§ 8 Haustiere
Die Unterkunft von Haustieren ist im oder auf dem Gelände des Mietobjektes nicht gestattet. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
§ 9 Rauchen / offenes Feuer / Kerzen
Das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung und den anderen Räumlichkeiten des Hauses ist ausdrücklich untersagt. Wir möchten Sie um Rücksicht bitten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher sind. Es besteht bei allen Ferienwohnungen die Möglichkeit auf der Terrasse oder dem Balkon zu rauchen und die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu nutzen. Beim Umgang mit offenem Feuer und Kerzen ist besondere Vorsicht geboten. In den Schlafräumen ist der Umgang mit Feuer generell untersagt. Im Wohnraum darf das Abbrennen von Kerzen und Teelichtern nur unter Aufsicht volljähriger Personen und auf einer feuerfesten Unterlage erfolgen. Grillen im Haus ist verboten.
§ 10 Ruhezeiten
Auf die Belange der wenigen Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Vom Mieter sind die allgemein üblichen Ruhezeiten in allgemein üblicher Weise einzuhalten. Lärmverstöße sind
unzulässig und können eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen, sofern Lärm verursachende Aktivitäten wie z.B. Feierlichkeiten mit dem Vermieter nicht abgesprochen sind.
§ 11 Aufsicht von Minderjährigen
Minderjährige unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Holzlagerplätze, Stege und Boote sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren im Besonderen zu meiden.
§ 12 Rücktrittsgebühren
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist dem Vermieter schriftlich, per E-
Falls der Vermieter die Ferienwohnung anderweitig zu gleichen Konditionen vermieten kann, entstehen dem Vermieter keine Kosten. Anteilige Vermietung durch einen Ersatzmieter wird entsprechend verrechnet. Sollte der Vermieter keinen entsprechenden Ersatzmieter finden, ergeben sich für den Mieter folgende Stornierungskosten:
Bei Reiserücktritt mehr als 3 Monate vor Reisebeginn, 10 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt innerhalb von 3 Monaten bis 4 Wochen vor Reisebeginn, 30 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt
Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tage vor Reisebeginn bis 7 Tage vor Reisebeginn, 80 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise, 100 % des Gesamtbetrages.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Stornierungskosten werden sofort nach Beendigung des ursprünglich vom Mieter gebuchten Mietzeitraums zur Zahlung fällig.
§ 13 Vorzeitige Abreise:
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
§ 14 Sorgfaltspflicht und Haftung
Für Personen-
§ 15 Änderung / Einstellung des Angebotes
Der Vernieter behält sich das Recht vor, seine allgemeinen Mietbedingungen, die Mietpreise und die Betreibung dieser Internetpräsenz mit all seinen Inhalten zu ändern oder komplett einzustellen, ohne dies im Vorfeld anzukündigen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Templin, Gerichtsstand ist Prenzlau.
§ 15 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Februar 2016